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Glossar

EU-KI-Verordnung

Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, oft auch EU AI Act) ist die erste umfassende horizontale KI-Regulierung weltweit. Sie ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt bis August 2027. Ihr Risiko-Modell unterscheidet vier Klassen: verboten, hochriskant, begrenzt, minimal.

Was sie ist

Eine EU-Verordnung mit unmittelbarer Geltung in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Sie folgt der Logik der EU-Produkt-Sicherheits-Welt: Anbieter dokumentieren, bewerten Konformität, kennzeichnen mit CE und registrieren Hochrisiko-Systeme in einer EU-Datenbank.

Wann sie greift

Bei Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme von KI-Systemen in der EU sowie bei KI-Ausgaben, die in der EU verwendet werden. Auch ausserhalb der EU sitzende Anbieter sind betroffen. Pflichten unterscheiden sich nach Anbieter, Betreiber, Importeur und Händler.

Wo sie weiter relevant wird

Für jedes Unternehmen mit KI in regulierten Sektoren (Banken, Versicherungen, Gesundheitswesen, Bildung, HR, Strafverfolgung). Kombiniert mit DSGVO, DORA, NIS-2 und sektor-spezifischer Aufsicht ergibt sich ein dichtes Pflichten-Bild, das ab 2026 voll greift.

Diese deutsche Fassung wird laufend ausgebaut. Für ein konkretes Projekt nutzen Sie bitte das Beratungsgespräch oder schreiben an info@ainora.lt.

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