Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klartext-Übersicht. Wirksam ab: 1. Mai 2026.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website impetora.com und für die Anbahnung von Mandaten über das Anfrageformular. Sobald ein Mandat erteilt wird, gelten zusätzlich der Mandatsbrief, der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die projektspezifische Spezifikation. Bei Widersprüchen gehen Mandatsbrief und AVV diesen Bedingungen vor.
Mandatsstruktur
Mandate werden in drei Phasen abgewickelt: Discovery (1-6 Wochen), Umsetzung (4-12 Wochen) und Betrieb (laufend). Jede Phase wird vor Beginn schriftlich beauftragt. Discovery wird zum Festpreis erbracht. Umsetzung wird nach abgeschlossener Discovery zum Festpreis oder nach Aufwand beauftragt. Betrieb wird auf Retainer-Basis vereinbart.
Geistiges Eigentum
Quellcode, Prompts, Eval-Suiten, Runbooks und Architekturdiagramme, die im Rahmen eines Mandats erstellt werden, gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und Frameworks von Impetora bleiben Eigentum von Impetora und werden dem Kunden zur Nutzung lizenziert. Wir behalten uns das Recht vor, Mandate auf Kategorieebene (Branche, Problemklasse) ohne Kundenidentifikatoren als Referenz zu beschreiben.
Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Kundendaten ausschliesslich auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags und ausschliesslich in EU-Regionen. Die Liste der Subauftragsverarbeiter ist öffentlich auf /de/sub-processors einsehbar. Änderungen an Subauftragsverarbeitern werden mit angemessener Frist angekündigt.
Vertraulichkeit
Alle im Rahmen eines Mandats geteilten Informationen werden vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Mandatslaufzeit und für 5 Jahre nach Beendigung. Ausnahmen gelten nur soweit gesetzlich verpflichtend.
Haftung
Die Haftung von Impetora ist auf den Auftragswert des betreffenden Mandats begrenzt. Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Beendigung
Beide Parteien können ein laufendes Mandat schriftlich mit 30 Tagen Frist zum Phasenende beenden. Bei wesentlicher Vertragsverletzung ist eine fristlose Beendigung zulässig. Bei Beendigung erfolgt die Übergabe aller Artefakte gemäss Mandatsbrief.
Gerichtsstand und Recht
Es gilt litauisches Recht. Gerichtsstand ist Vilnius. Verbraucher können sich auf zwingende Schutzbestimmungen ihres Wohnsitzlandes berufen.
Änderungen
Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden auf dieser Seite mit aktualisiertem Datum veröffentlicht. Für laufende Mandate gelten weiterhin die zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.