EU-KI-Verordnung Übersicht
Verordnung (EU) 2024/1689, kurz EU-KI-Verordnung oder EU AI Act, ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt bis August 2027. Sie ist die erste umfassende horizontale KI-Regulierung weltweit und folgt einem risiko-basierten Ansatz mit vier Klassen. Wer KI in der EU anbietet, vertreibt oder einsetzt, ist erfasst, unabhängig vom Sitz.
Anwendungsbereich
Anbieter (Provider), Betreiber (Deployer), Importeure und Händler von KI-Systemen sowie Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen. Räumlich: Inverkehrbringen oder Einsatz in der EU, oder Ausgabe wirkt in der EU. Auch ausserhalb der EU sitzende Anbieter sind betroffen, wenn ihre KI-Ausgaben EU-Bürger betreffen.
Vier Risiko-Klassen
Verboten (Art. 5: Sozial-Scoring, Manipulation, ungezielte Gesichts-Datenbanken). Hochriskant (Anhang I/III: Sicherheits-Komponenten regulierter Produkte plus Listen-Anwendungen). Begrenztes Risiko (Transparenz-Pflicht, z. B. Chatbots, Deepfakes). Minimales Risiko (frei). Klassifizierung pro System.
Zeitplan
2. Februar 2025: Verbote und KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4). 2. August 2025: GPAI-Pflichten (Art. 53-55) und Bussgeld-Regime. 2. August 2026: Hauptanwendung der Hochrisiko-Pflichten und Transparenz-Pflichten. 2. August 2027: Hochrisiko-Pflichten für KI als Sicherheits-Komponente bestehender regulierter Produkte.
Adressaten-Pflichten
Anbieter tragen Hauptlast: Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung. Betreiber haben reduzierte Pflichten: Anweisungs-Befolgung, Eingangs-Daten-Qualität, menschliche Aufsicht, Vorfall-Meldung.
Aufsichts-Architektur
AI Office bei der Europäischen Kommission ist GPAI-Aufsicht und koordiniert. Mitgliedstaaten benennen nationale zuständige Behörden. In Deutschland werden die Behörden 2026 noch ausgestaltet, BNetzA als Marktüberwachungs-Behörde und BfDI als Datenschutz-Aufsicht sind die wahrscheinlichsten Kandidaten.
Bussgeld-Regime
Bis 35 Mio EUR oder 7 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes für verbotene Praktiken. Bis 15 Mio EUR oder 3 Prozent für die meisten anderen Verstösse. Bis 7,5 Mio EUR oder 1 Prozent für falsche oder irreführende Informationen an Behörden. Bei KMU der jeweils niedrigere Betrag.
Diese deutsche Fassung wird laufend ausgebaut. Für ein konkretes Projekt nutzen Sie bitte das Beratungsgespräch oder schreiben an info@ainora.lt.