EU-KI-Verordnung Umsetzungs-Checkliste für Anbieter und Betreiber
Verordnung (EU) 2024/1689, die EU-KI-Verordnung, gilt für Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler von KI-Systemen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden oder deren Output in der Union verwendet wird, unabhängig vom Sitz des Akteurs [1]. Die Anwendung erfolgt gestaffelt: in Kraft seit 1. August 2024, verbotene Praktiken ab 2. Februar 2025, Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ab 2. August 2025, der Grossteil der Hochrisiko-Pflichten ab 2. August 2026 [1]. Diese Checkliste umfasst zwölf konkrete Schritte, die jeder Akteur vor dem Stichtag im August 2026 abgeschlossen haben sollte.