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Impetora
Glossar

MiCA (Markets in Crypto-Assets)

MiCA (Verordnung (EU) 2023/1114) ist der erste vollständige EU-Rahmen für Kryptowerte, anwendbar seit dem 30. Dezember 2024 für alle Marktteilnehmer und Kryptoassetdienstleister (CASP).

Definition und Aufbau

MiCA umfasst drei Klassen von Kryptowerten: vermögenswertereferenzierte Token (ART), E-Geld-Token (EMT) und sonstige Kryptowerte. CASP-Lizenz ist Pflicht für Verwahrung, Handel, Beratung und Portfolioverwaltung. Marktmissbrauch, Insiderhandel und Marktmanipulation sind eigenständig sanktioniert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nationale Aufsicht in Deutschland; die ESMA betreut grenzüberschreitende Anbieter.

Was Impetora hier liefert

KI-Systeme tauchen in MiCA an drei Stellen auf: KI-gestütztes Wallet-Screening und Sanktions-Filterung als Teil der CASP-Compliance, KI-Modelle für Marktmissbrauchs-Erkennung mit nachvollziehbaren Audit-Pfaden, sowie KI-gestützte Anlageberatung, die zusätzlich unter MiFID-II- und EU-KI-Verordnungs-Hochrisiko-Pflichten fällt.

Verwandte Begriffe

DORA: Digital Operational Resilience Act. EU-KI-Verordnung: EU-Rahmen für KI nach Risiko-Stufe.

Diese deutsche Fassung wird laufend ausgebaut. Für ein konkretes Projekt nutzen Sie bitte das Beratungsgespräch oder schreiben an info@ainora.lt.

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