eIDAS-Verordnung
Die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) 910/2014, in 2024 grundlegend reformiert durch (EU) 2024/1183) regelt elektronische Identifizierung, Vertrauensdienste und die EU Digital Identity Wallet (EUDI Wallet).
Definition und Aufbau
eIDAS 2 schafft die Pflicht zur EUDI Wallet bis Ende 2026 für alle EU-Mitgliedstaaten. Die Wallet speichert Personalausweis-Daten, Berufs-Qualifikationen, Bildungs-Zeugnisse und Zahlungs-Mittel. Vertrauensdienste umfassen elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Einschreiben und Website-Zertifikate. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist nationale Aufsicht in Deutschland.
Was Impetora hier liefert
Für KI-Systeme im Identitäts-Bereich heißt das: KYC-Onboarding, Liveness-Erkennung, Dokumenten-Verifikation und Signatur-Prüfung müssen mit eIDAS-2-konformen Vertrauens-Anbietern arbeiten. Hochrisiko-KI nach EU-KI-Verordnung Annex III (biometrische Identifizierung) überschneidet sich praktisch immer mit eIDAS-Pflichten. Wir liefern dafür Audit-Pfade, die beide Verordnungen gleichzeitig bedienen.
Verwandte Begriffe
DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung. EU-KI-Verordnung: EU-Rahmen für KI.
Diese deutsche Fassung wird laufend ausgebaut. Für ein konkretes Projekt nutzen Sie bitte das Beratungsgespräch oder schreiben an info@ainora.lt.